2G Regelung im PSH ab dem 12.11.2021

Liebe MitgliederInnen,

wie Ihr sicherlich den Medien schon entnommen habt, gilt laut Allgemeinverfügung der Region Hannover ab morgen in nahezu allen Räumlichkeiten die 2G-Regel. Das betrifft auch die hauseigenen Räumlichkeiten unseres Vereins. Ab sofort ist also der Zutritt auf Personen beschränkt, die über einen Impfnachweis oder einen Genesenennachweis gemäß § 2 Nr. 5 SchAusnahmV verfügen.

Wenn nicht bereits in Euren Gruppen erfolgt, ist dem/der Übungsleitenden dieser Nachweis mit Betreten der Halle/des Raums vorzuzeigen. Nur dann ist eine Teilnahme möglich. Während des Trainings entfällt dann die Maskenpflicht und auch der Sicherheitsabstand entfällt.

Die Regelung gilt nicht für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren und Personen mit nachgewiesenen medizinischen Kontraindikationen.

Die Allgemeinverfügung gilt bis einschließlich 10.01.2022.

Trotz der bevorstehenden Einschränkungen sende ich Euch 

herzliche Grüße aus der Geschäftsstelle des PSH,
Sabine Miller

(PSH Geschäftsführung)


Eure Gesundheit liegt uns am Herzen. Wir bitten Euch darum auf Euch und Eure Mitmenschen zu achten und die geltenden Hygienemaßnahmen ernst zu nehmen, damit wir die aktuelle Situation gemeinsam meistern können. Ergänzend bedeutet dies: 

  • Zutritt nur noch für Geimpfte und Genesene 
    • Geimpft ist man 14 Tage nach der Zweitimpfung bzw. nach der Erstimpfung mit Johnson & Johnson. Genesene gelten sofort nach der ersten Impfung als geimpft.
    • Genesen ist man, wenn ein positiver PCR-Test vorliegt, der min. 28 Tage und max. 6 Monate zurückliegt
    • Davon ausgenommen sind Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre und Menschen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können 
  • Letztere müssen einen negativen Schnelltest sowie ein ärztliches Attest vorweisen
    • Abstands- und Maskenpflicht gelten weiterhin
       
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2G TTC
Sa., 13.11.2021 - 12:01